Vorsorge – Diagnostik – Therapie und Beratung sowie kontinuierliche Weiterversorgung und Betreuung im Sinne einer ersten Anlaufstelle in allen gesundheitlichen Fragen und Problemen.
Dabei bieten wir Ihnen neben einer gründlichen körperlichen Untersuchung apparativ folgende Untersuchungen an:
Im Rahmen unserer medizinischen Verpflichtung leiten wir Sie, wenn nötig, an Spezialisten, Kliniken, Rehazentren und weiteren Therapieoptionen wie z. B. Kur weiter.
Kinderärztlich • sämtliche Akuterkrankungen • Betreuung von Patienten mit chronischen Erkrankungen, ggf. in Zusammenarbeit mit entsprechenden Spezialpraxen oder -ambulanzen
• alle Impfungen (nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission + ggf. Zusatz-Impfungen)
• Vorsorgeuntersuchungen U1-U9, J1 (Kassenleistung für alle) • Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 (individuell nach Kasse erstattungsfähig)
• Teilnahme an den Programmen „AOK Junior“ und „Barmer – GEK für Kinder und Jugendliche“
• Seh-, Farbseh- und Hörtest
• sämtliche Laborleistungen inklusive ggf. notwendiger Allergiediagnostik.
-Kinderkardiologisch • Betreuung aller kinderkardiologischen Krankheitsbilder • 12-Kanal-EKG
• Transkutane Sauerstoffsättigungsmessung • Echokardiographie • Langzeit-EKG • Langzeit-Blutdruck
Vorsorgeuntersuchungen
• Die Vorsorgetermine /Ultraschalltermine /Gesprächstermine sind ausschließlich Patienten mit Termin (Vorsorge/Impfungen/lange Gespräche) vorbehalten. Keiner soll Gesund zu einer Vorsorgeuntersuchung kommen und mit Windpocken wieder nach Hause gehen. Für alle Akutpatienten sind in dieser Zeit telefonische Terminvereinbarungen möglich. • Rufen Sie bitte mindestens 4-6 Wochen vor einer geplanten Vorsorgeuntersuchung zur Terminvereinbarung an und bringen Sie Vorsorgeheft („U-Heft“), ggf. inklusive Erinnerungsschreiben vom Gesundheitsamt, Impfausweis und Krankenkassenkarte mit. Bei dem Vorsorgetermin haben Sie Gelegenheit in ruhiger Atmosphäre alle Fragen loszuwerden, praktisch ist meist ein kleiner Merkzettel mit allen Problemen. Bitte bringen sie zu allen Vorstellungen ein Tuch oder eine Decke als Unterlage für ihr Kind mit. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig Termine für die Vorsorgeuntersuchungen! Diese finden in der Regel außerhalb der Sprechstundenzeiten statt. Die möglichen Untersuchungszeiträume sind genau festgelegt: außerhalb dieser Zeiten sind keine Vorsorgeuntersuchungen statthaft! U1: unmittelbar nach der Geburt U2: 3. - 10. Lebenstag ( 3.- 14. LT) U3: 4.- 6. Lebenswoche ( 3.- 8.LVV) U4: 3. - 4. Lebensmonat ( 2. - 4 1/2 LM) U5: 6. - 7. Lebensmonat ( 5. - 8. LM) U6: 10. - 12. Lebensmonat ( 9. - 13. LM) U7: 21.-24. Lebensmonat (20.-27. LM) U7a: 35. - 36. Lebensmonat (34. - 38. LM) U8: 43.-48. Lebensmonat (43.-50. LM) U9: 60.-64. Lebensmonat (58.-66. LM) U10: 7-8 Jahre U11 :9-10 Jahre J 1: vollendetes 13. - vollendetes 14. Lebensjahr (12 - 15 Jahre) J2 :16-17 Jahre . Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus noch weitere Vorsorgeuntersuchungen,z.T. im Rahmen ihre Kinder-u.Jugendprogramme an (z.B. BarmerGEK, AOK,KKH,TK ua.) U10: 7-8 Jahre U11: 9-10 Jahre J2: 17-18 Jahre
Ultraschall
Mit unserem hochmodernen Ultraschallfarbdopplergerät Vivid T8 können wir sämtliche Organe des kindlichen Körpers untersuchen (einschließlich Schädel und Gelenke).
Neben der allgemeinpädiatrischen gibt es eine spezielle kinderkardiologische Sprechstunde. Die Herzuntersuchungen finden außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Wir sind auf die Vorlage eines, für das jeweilige Quartal, aktuellen Überweisungsscheines angewiesen. Bringen Sie bitte zum Termin den Überweisungsschein, die Krankenkassenkarte und alle ggf. vorliegenden früheren kinderkardiologischen Befunde mit (diese auch sehr gern vorher per Fax zusenden). Planen Sie ca. 45 Minuten für alle Untersuchungen und Gespräche ein. Für die Echokardiographische Untersuchung ist es bei Säuglingen oder jungen Kleinkindern häufig empfehlenswert, wenn Sie eine Flasche, das Lieblingskuscheltier oder ein Spielzeug dabei haben.
• Blutentnahmen werden, wenn planbar, immer gleich morgens 8 Uhr durchgeführt, um sie dem Laborfahrer pünktlich mitgeben zu können. Alle auffälligen Befunde werden mit Ihnen telefonisch besprochen.
Eine Impfung kann Leben retten. Durch Impfungen sind in den vergangenen Jahrzehnten viele Krankheiten zurückgedrängt oder praktisch ausgerottet worden. Trotzdem lehnen es einige Eltern ab, ihre Kinder impfen zu lassen. Da es keinen Impfzwang gibt, müssen die Eltern die Entscheidung für oder gegen eine Impfung in Absprache mit dem Kinderarzt treffen.
Was ist eine Impfung?
Vor was schützen Impfungen?
Eine Impfung schützt vor einer Infektion mit einem oder mehreren Erregern. Dadurch verhindert sie nicht nur, dass man selbst erkrankt, sondern auch, dass man den Erreger weiterträgt und andere ansteckt. Die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert-Koch-Institut in Berlin gibt für Deutschland regelmäßig die nationalen und offiziellen Impfempfehlungen heraus. Sie empfiehlt, Kinder gegen folgende Krankheiten impfen zu lassen:
Rotaviren : häufiger Erreger von Durchfall im Säuglings-und Kleinkindalter.Es handelt sich um eine Schluckimpfung mit einem Lebendimpfstoff.Ab 6.Woche 2 -3 Schluckimpfungen im Abstand von 4 Wochen.Muss bis 4-6 Lebensmonat abgeschlossen sein! Nicht bei bekanntem Immundefekt(Abwehrschwäche). Nebenwirkung:möglicherweise sehr selten Darmverdickung- und -verschluß, welcher sich durch anhaltendes Erbrechen äußert.Dann sofort zum Arzt oder in die Klinik gehen.
Gegen diese Krankheiten wird meist im zweiten, dritten und vierten Lebensmonat und mit etwa einem Jahr ein Impfstoff verabreicht. Es gibt Kombinationen mit bis zu sechs Impfstoffen in einer Spritze. Der Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten sollte zur Einschulung und vor dem 18. Geburtstag aufgefrischt werden, dann zusammen mit einer weiteren Polio-Impfung. Ist als Kind keine Impfung gegen Hepatitis B erfolgt, so wird die Grundimmunisierung ab dem 9. Lebensjahr empfohlen.
Meningokokken: Gegen Meningokokken Typ C, einen Erreger der Hirnhautentzündung, wird im zweiten Lebensjahr geimpft. Es gibt auch eine erweiterte Impfung gegen Meningokokken ACWY ! Bei Interesse sprechen sie uns bitte an !
Nebenwirkungen
allergischen Reaktionen mit Hautausschlag
Sind Impfungen gefährlich?
Wer seine Kinder impfen lässt, schützt sie damit vor Krankheiten, die sonst zu schweren Folgeschäden bis hin zum Tod führen könnten. Ob Sie Ihr Kind gegen einen bestimmten Erreger impfen lassen, entscheiden Sie am besten zusammen mit Ihrem Kinderarzt.
Liebe Patienten,
hier finden Sie die wichtigsten Notrufnummern sowie einige wichtige Tipps im Umgang mit einer Notfallmeldung. Wir empfehlen, die Notrufnummern in der Nähe des Telefons bereitzuhalten. So haben Sie sie in einer möglichen Notsituation gleich griffbereit. Was ist im Notfall zu tun?
Im Notfall rufen Sie sofort Ihren Hausarzt oder Ihren behandelnden Arzt an. Ist Ihr Arzt/Ihre Ärztin in den sprechstundenfreien Zeiten nicht persönlich erreichbar, erfahren Sie über den Anrufbeantworter der Praxis die Rufnummer, unter der Sie Hilfe erhalten. Bitte hören Sie die Ansage bis zum Ende ab und notieren Sie die angegebene Rufnummer.
Zu bestimmten Zeiten - an Wochenenden, Feiertagen und an Mittwochnachmittagen - wird Ihr Arzt durch den zentralen ärztlichen Notfalldienst vertreten. In der Regel ist der ärztliche Notfalldienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 1 92 92 zu erreichen. Trifft dies für Ihre Stadt oder Gemeinde nicht zu, werden die diensthabenden Ärzte in der lokalen Tagespresse genannt. Ihr Hausarzt gibt Ihnen gern nähere Informationen.
Die Anrufbeantworter in allen Praxen weisen auf die richtige Telefonnummer hin. Bei unmittelbarer Lebensgefahr oder schweren Unfällen rufen Sie die Notrufnummer des Rettungsdienstes 112 an.
In Berlin betreibt die KV Kinderärztliche Notfallstellen (Tel.31 00 31). Für Spandau wäre die nächste im DRK-Klinikum Westend (Tel.3035 44 90). Das Waldkrankenhaus Spandau hat ebenfalls eine Notfallambulanz (Tel. 3702 28 28) ).
Wichtige Notrufnummern
Notarzt, Feuerwehr: 112
Ärztlicher Notfalldienst: 116 117 (bundesweit)
Polizei: 110
Vergiftungs-Informationszentrale
Zentrale Beratungsstelle Berlin
Tel.: 030 - 19240 (Tag und Nacht, insbesondere für Kindernotfälle)
Bei Verdacht auf eine akute Vergiftung muss in jedem Fall eine Rettungsstelle verständigt werden. Die bundesweit gültige Telefonnummer lautet 112. Wichtige Verhaltensregeln - Wie melden Sie einen Notfall?
Bitte ruhig bleiben und den Notfall möglichst konzentriert und nach folgendem Schema melden:
Was können Sie selbst tun, bis der Arzt kommt?
Allgemeiner Hinweis: Besuchen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, der in jeder Stadt von den großen Hilfsorganisationen angeboten wird. Sie lernen, kompetent zu helfen und können so zum Lebensretter werden.
Informationen zum Verhalten bei vd. Corona-Infektion
Wir können nur eine begrenzte Zahl von Patienten mit nur EINEM gesunden Elternteil und FFP 2_Mund-Nasenschutz hereinlassen,die anderen müssen draußen warten. Haus -und Praxistür werden nur schrittweise nach Anmeldung geöffnet.Wir versuchen gesunde Patienten von kranken zu trennen,deshalb werden die Wartezeiten sich verlängern. Kommen sie bitte nicht wegen "Lapalien und geringen Beschwerden". Gesundschreibungen und Schulbescheinigungen entfallen .
Bitte versuchen sie uns telefonisch zu erreichen :3336880 oder über obige e-mail .Ggf.können wir dann eine Krankschreibung ohne direkten Kontakt ausstellen.
Wir bitten Sie bei begründeten Verdacht eine häusliche Quarantäne einzuhalten.
Wie bei anderen Viren, ist nur eine symptomatische Therapie möglich. Was Sie benötigen ist gegebenenfalls eine frei verkäufliche Fiebermedikation.
Kommen Sie keinesfalls unangemeldet in die Praxis! Unterstützen Sie uns im Erhalt unserer medizinischen Handlungsfähigkeit für kranke Kinder.